Facebook-Like-Button ¦ Landgericht bestätigt Abmahnung
09. March 2016
Heute bestätigte das Landericht Düsseldorf die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Fashion ID GmbH & Co. KG.
Die Tochter der Peek & Cloppenburg KG hatte sich uneinsichtig gezeigt einer Abmahnung folge zu leisten, die eine Datenschutzkonforme Einbindung des Facebook-Like-Buttons einfordert. Datenschutzkonform bedeutet, den Benutzer darüber zu informieren, dass das Facebook Page-Plugin ohne weiteres Zutun ein Script von Facebook lädt, und dadurch persönliche Daten an Dritte übermittelt werden.
Fashion ID benutzt nun ein Opt-In-Verfahren für Soziale-Netzwerk-Funktionen. Durch Aktivierung stimmt man besagter Datenübermittlung explizit zu.
Das bestätigt, dass die Einbindung externer Resourcen derzeit einen abmahnfähigen Verstoss gegen den Datenschutz darstellt. Zumindest in Nordrhein-Westfalen.